Hinweise, Info & Fragen
Schloss Heitersheim kann leider nur von außen besichtigt werden. Die weitläufige Schlossanlage befindet sich seit 1. Januar 2023 im Besitz der Stadt Heitersheim, gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern am südlichen Oberrhein und steht seit 1987 unter Denkmalschutz. Gärten, Schlosshöfe sowie Schlosspark sind öffentlich frei zugänglich. Bitte wahren Sie stets die Privatsphäre der Bewohner.Verwaltung Aufgrund der historischen Bausubstanz gibt es leider diverse kleine Hindernisse (z.B. Türschwellen, unebene Böden oder schmale Durchgänge), die möglicherweise alleine nicht bewerkstelligt werden können. Eine Begleitperson wird Ihnen daher empfohlen. Gärten, Schlosshöfe und Schlosspark sind stufenlos zugänglich und bieten Sitzmöglichkeiten. Bitte steigen Sie ab und schieben Sie Ihr Fahrrad. Die Wege innerhalb der Anlage sind keine offiziellen Radwege. In den Gartenanlagen besteht Leinenpflicht.Rosengarten, Duft und zartes Farbenspiel. Bild: Jürgen Goebel |